Allgemeine Geschäftsbedingungen der Just Right Events GmbH

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von Just Right Events GmbH („JRE“) online oder live angebotene Dienstleistungen, wie Beratungen, Coachings, Workshops, und sämtliche Dienstleistungen, die JRE gegenüber dem Kunden (m/w/d) erbringt. JRE übernimmt für den Kunden sämtliche Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Anderslautenden oder abweichen-den AGB des Kunden wird widersprochen und sie erlangen keine Gültigkeit, selbst wenn JRE widerspruchslos und ohne Vorbehalt Leistungen erbringt, es sei denn, JRE hat diese AGB in Schrift- oder Textform zuvor anerkannt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die Beratung und das Coaching zur Eigen-organisation von Veranstaltungen, wie etwa Events und Hochzeiten. Es wird ein Dienstleistungsvertrag vereinbart, bei dem JRE eine Dienstleistung erbringt, für die ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden kann. Der Kunde entscheidet selbst über die Organisation seines geplanten Events, welches er selbst und eigenverantwortlich durchführt, und ist selbst für die Umsetzung der durch JRE geratenen Lösungen ver-antwortlich. Das Coaching setzt die selbstverantwortliche Mitwirkung des Kunden vo-raus.

2.2 Der Kunde beauftragt JRE auf Basis der Ausschreibung der Beratung oder des Coachings auf der Internetseite von JRE und auf Basis dieser AGB. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung des Kunden für eine Beratung durch JRE zustan-de, worüber JRE den Kunden mit ihrer Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Da-tenträger, etwa per E-Mail, informiert. JRE wird ihre Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen und ist berechtigt, hierzu Dritte im eigenen Namen als Erfüllungsge-hilfen nach eigenem Ermessen einzusetzen
2.3 Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleis-tungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus dem Angebot von JRE kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d. h. der Vertrag kann vom Kunden nicht widerrufen werden.

3. Leistungen von JRE

3.1 JRE bietet dem Kunden auf ihrer Internetseite und in sonstigen Medien die un-ter ihrem Namen angebotenen Leistungen an. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot. Bei individuellen Angeboten ergibt sich der Leistungsumfang aus diesem in Verbindung mit der Auftragsbestätigung.

3.2 Die Ausschreibung der Angebote erfolgt für alle Leistungen unter einer Preis-angabe für die jeweilige Leistung und bezieht sich nur auf das jeweils vom Kunden ge-wählte Paket. Bei allen Angeboten, insbesondere der Beratung, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Erzielung eines bestimmten, von ihm gewünschten oder definierten Erfolges, auch nicht eines Erfolges geratener Maßnahmen oder Empfehlungen von JRE.

3.3 Der Umfang der von JRE zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auf-tragsbestätigung und kann von den Vertragspartnern einvernehmlich erweitert oder verändert werden. Sämtliche Änderungen, Nachträge oder Ergänzungen des Leis-tungsumfanges, bedürfen der Schrift- oder Textform und der Bestätigung durch JRE. Die Vergütung wird dann dem Mehraufwand angepasst. Ohne konkrete Vereinbarung einer neuen Vergütung entspricht diese dem bisherigen Paket, wie in der letzten Auf-tragsbestätigung zwischen den Parteien festgehalten.

3.4 Die Leistung von JRE kann im Einzelfall auch in der Übernahme von Leistun-gen bei einem Event vor Ort, etwa in der Stellung eines Zeremonienmeisters, oder in der Übernahme einzelner Dienstleistungen bestehen. In Bezug auf die mit der Erbrin-gung einzelner Leistungen für die Veranstaltung beauftragten Dritten wird von JRE die ordnungsgemäße Vermittlung und Koordination der beauftragten Leistungen geschul-det. Für den Inhalt dieser Verträge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verträge dieser Dritten ausschließlich maßgeblich. Der Kunde bevollmächtigt JRE im vereinbarten Umfang, Fremdleister im festlegten Budget-Umfang zu beauftragten und deren Verträge zu vermitteln. Die unter 3.4 genannten Leistungen erfordern in jedem Fall ein durch JRE erstelltes individuelles Angebot an den Kunden und sind nur ver-bindlich nach erfolgter ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch JRE.

3.5 JRE ist berechtigt, alle vom Kunden gebuchten Leistungen persönlich durch Frau Julia Richter oder durch eine von ihr gewählte Ersatzperson als Erfüllungsgehil-fen zu erbringen. Kann sie einen vereinbarten Termin nicht selbst durchführen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, so kann sie ihn durch eine Ersatzperson durchführen lassen oder einen Ersatztermin anbieten.

3.6 Im Fall von Ereignissen höherer Gewalt, wie etwa behördliche Maßnahmen und Sperrungen, auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Quarantäne, politischen Unruhen oder Streiks, die die Durch-führung der Leistung teils oder ganz unmöglich machen, bestehen die vertraglichen Verpflichtungen, soweit sie trotz der höheren Gewalt durchführbar sind, weiter. Wird durch solche Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird JRE insoweit von den Vertragsverpflichtungen frei. Für die Bezahlung bereits er-brachter Leistungen erfolgt keine Rückerstattung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde wird JRE zeitnah und rechtzeitig stets über alle Vorgänge und Um-stände informieren, die für die Durchführung des Coachings oder der Beratung von Bedeutung sein können und stellt sämtliche für die Erbringung der von JRE übernom-menen Leistungen erforderlichen Daten, Dateien, Unterlagen und Informationen recht-zeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung. Die Information gilt auch für alle Un-terlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von KL bekannt werden, aber dennoch für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

4.2 Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Änderungen der persönlichen Daten hat der Kunde JRE unverzüglich in Schrift- oder Textform mitzuteilen.

4.3 Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, dass der Kunde stets die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen und Vertragspflichten rechtzeitig er-füllt, insbesondere in Bezug auf seine in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Pflich-ten und Obliegenheiten. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforde-rung mit Fristsetzung durch JRE nicht nach, kann JRE vom Vertrag zurücktreten und ist sodann von der Leistungspflicht befreit. Leistet JRE dennoch, ist sie berechtigt, dem Kunden anfallenden Mehraufwand zu berechnen.

5. Preise und Zahlung

5.1 Sämtliche Preisangaben von JRE sind Preise inklusive der jeweils gültigen ge-setzlichen Umsatzsteuer (MwSt). Die von JRE genannten Preise für Beratungspakete haben nur innerhalb des Angebotsvorschlages von JRE und im dort genannten Zu-sammenhang hinsichtlich dieser Leistungen bei ungeteilter Beauftragung Gültigkeit, wobei die durch die Auftragsbestätigung bestätigten Preise gelten.

5.2 Preise können pauschal (im Paket) oder als Stundensatz berechnet werden. Bei Berechnung eines Stundensatzes erfolgt die Abrechnung im viertelstündlichen Takt. Es gilt die aktuelle Preistabelle von JRE.

5.3 Die Vergütung ist stets innerhalb von sieben Tagen nach Datum der Auftrags-bestätigung bzw. Rechnung in der darin benannten Höhe fällig und auf das in der Rechnung genannte Konto von JRE zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen inner-halb dieser Frist vor Leistungsbeginn ist der gesamte Betrag stets sofort fällig und bis einen Tag vor Leistungsbeginn zu zahlen. Rechnungen an Unternehmen erfolgen un-ter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer.

5.4 Bei mehrtägigen Coachings oder Beratungen ist eine Anzahlung von 30 % nach Erhalt der Auftragsbestätigung / Rechnung innerhalb von sieben Tagen nach deren Datum fällig und auf das darin genannte Konto von JRE zu zahlen. Der Restbetrag von 70 % der Vergütung ist eine Woche vor Beginn der Leistung fällig und auf das genann-te Konto zu zahlen.

5.5 Bei Leistungen im Paket mit einem Gesamtvertragswert über € 600,00 und ei-ner Leistungserbringung durch JRE nach Ziffer 3.4 vor dem Event sind die Leistungen wie folgt zu zahlen:
50 % nach Auftragsbestätigung / Rechnung innerhalb der darin genannten Zahlungs-frist,
50 % nach Leistungserbringung bzw. Dokumentenübergabe (Erstellung von Checklis-ten) auf Rechnung innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum.

5.6 Wird die fällige Vergütung von JRE trotz Mahnung per E-Mail und angemesse-ner Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist JRE berech-tigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten und ggf. Scha-densersatz zu belasten. Im Verzugsfall hat JRE Anspruch auf Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB auf den ausstehenden Betrag (bei Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

6. Rücktritt des Kunden, nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Ein vertragliches Rücktrittsrecht vor Beginn der Leistungen von JRE besteht nicht, unbeschadet der gesetzlichen Regelung.
6.2 Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß von JRE angeboten werden, etwa einzelne Beratungen aus einem Paket, aus alleine von ihm zu vertreten-den Gründen nicht in Anspruch, etwa bei Nichtteilnahme an einem vereinbarten Online-Termin, wegen Krankheit oder beruflicher Verhinderung, so besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung der Vergütung von JRE. Erscheint der Kunde nicht oder meldet er sich nicht mehr, so ist JRE berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die we-gen Nichtabsage ausgefallene Beratungssitzung einzubehalten. Ein Anspruch des Kunden auf einen Ersatztermin besteht in diesem Fall nicht.

7. Rücktritt von JRE, Absage eines Beratungstermins, Verschiebungen

7.1 JRE behält sich ausdrücklich vor, als Paket gebuchte Beratungstermine (keine Leis-tungen nach Ziffer 3.4) bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Durchführung, auch kurz-fristig, abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Einen Grund für die Absage muss JRE nicht nennen. In diesem Fall erhält der Kunde schon gezahlte Teilnahmekosten sofort zurückerstattet und nennt hierzu JRE eine aktuelle Kontoverbindung per E-Mail. Weitere Ansprüche hat der Kunde nicht.

7.2 Im Falle der Verhinderung, etwa wegen Erkrankung von Mitarbeitern, ist JRE berech-tigt, den Beratungs- und Coaching-Termin zu verschieben und einen Alternativtermin vorzuschlagen. Sollte dieser für den Kunden nicht passend sein, so wird ein neuer Termin gemeinsam vereinbart.

8. Kündigung des Vertrages

8.1 Ein ordentliches Kündigungsrecht des Kunden besteht nach Beginn der Leistungen nur, wenn ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart. Ein laufendes Beratungspaket mit mehreren Terminen kann nicht gekündigt werden.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Par-teien unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die rechtskräftige Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ab-lehnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse, ebenso wenn der Kunde eine Rechnung trotz Fälligkeit nur teilweise oder nicht voll-ständig gezahlt hat. JRE kann aus wichtigem Grund auch sofort kündigen, wenn der Kunde gegen wichtige Vertrags- und Mitwirkungspflichten verstoßen hat und das Ver-tragsverhältnis aus diesem Grund zerrüttet ist, so dass der Vertragszweck nicht mehr erreicht werden kann.

8.3 Es wird empfohlen, eine Kündigung in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) vorzu-nehmen.

9. Gewährleistung

JRE bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit des Teilnehmers zu erbringen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstan-dung, so hat JRE das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung oder Nacherfüllung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Teil-nehmer die gesetzlichen Rechte. Bei nur unerheblicher Abweichung von der verein-barten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistungen bestehen keine Mängelansprüche.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

10.1 JRE haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JRE nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Scha-densersatzanspruch gegen JRE ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertrags-pflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahr-lässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JRE. Die Haftung von JRE wird bei von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfällen ferner pro Schadensereignis auf € 50.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbe-schränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. Datenschutz, Widerspruchsrechte

11.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert JRE den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutz-hinweis. JRE hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung einer Anfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Dienstleistungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne die aus-drückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben, nur an in die Vertragserfüllung eingebundene Dienstleister. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Aus-kunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu las-sen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämt-liche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berech-tigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse kontakt@justrightevents.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder JRE unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2 Mit einer Nachricht an kontakt@justrightevents.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsfor-schung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12. Schlussbestimmungen, Hinweise

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel zwischen den Parteien nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Ver-trags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.2 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.

12.3 Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: JRE nimmt an einem Streitbeile-gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen.

Dienstleisterin: Just Right Events GmbH, Dorotheenstr. 111, 22301 Hamburg, Telefon: 0173 668 6911, E-Mail: kontakt@justrightevents.de. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Eventberatung und Coaching, Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.