Allgemeine Geschäftsbedingungen

Just Right Events – Julia Richter

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von Julia Richter, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Just Right Events“ (nachfolgend „JRE“), gegenüber ihren Kunden (m/w/d) erbrachten Dienstleistungen.

Hierzu gehören insbesondere Beratungen, Coachings, Workshops sowie die Planung, Konzeption, Organisation, Koordination und Umsetzung von Hochzeiten, Events und sonstigen Veranstaltungen.

1.2 JRE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, soweit im jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.3 Anderslautenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn JRE in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen erbringt, es sei denn, JRE hat deren Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Gegenstand des Vertrages sind die jeweils individuell vereinbarten Leistungen von JRE. Diese können insbesondere die Planung, Konzeption, Beratung, Organisation, Koordination und Umsetzung von Hochzeiten, Events und sonstigen Veranstaltungen sowie Coachings zur eigenständigen Planung und Organisation von Veranstaltungen umfassen.

2.2 Je nach Beauftragung kann JRE den Kunden beratend und coachend bei der eigenständigen Planung und Organisation unterstützen oder die Planung, Organisation, Koordination und Umsetzung einer Veranstaltung ganz oder teilweise übernehmen.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung von JRE. Bei individuell zusammengestellten Leistungen ist der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.

2.4 Soweit JRE mit einem Coaching oder einer Beratung zur eigenständigen Organisation beauftragt wird, entscheidet der Kunde selbst über die konkrete Gestaltung und Umsetzung seiner Veranstaltung. Die Umsetzung von Empfehlungen, Konzepten oder sonstigen im Rahmen der Beratung erarbeiteten Lösungen erfolgt in diesem Fall eigenverantwortlich durch den Kunden.

2.5 Soweit JRE mit der Planung, Organisation, Koordination oder Umsetzung einer Veranstaltung beauftragt wird, übernimmt JRE die vereinbarten Aufgaben eigenverantwortlich. Der Kunde bleibt für diejenigen Entscheidungen und Aufgaben verantwortlich, die nach dem vereinbarten Leistungsumfang ausdrücklich von ihm selbst zu treffen oder umzusetzen sind.

2.6 Bei den Leistungen von JRE handelt es sich grundsätzlich um Dienstleistungen. JRE schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, gestalterischen oder sonstigen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.7 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch JRE zustande. Die Annahme erfolgt grundsätzlich durch eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform, insbesondere per E-Mail.

3. Leistungen von JRE

3.1 Der Umfang der von JRE zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot und der Auftragsbestätigung.

3.2 Die Leistungen von JRE können insbesondere umfassen:

  • Beratung und Coaching zur Planung und Organisation von Hochzeiten und Events,
  • Erstellung von Konzepten, Ablaufplänen, Checklisten und Zeitplänen,
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Dienstleister,
  • Einholung und Aufbereitung von Angeboten externer Dienstleister,
  • Koordination der Kommunikation mit externen Dienstleistern,
  • vollständige oder teilweise Hochzeits- und Eventplanung,
  • Organisation und Koordination von Locations, Dienstleistern und sonstigen Beteiligten,
  • Budgetplanung und Budgetkoordination,
  • Ablauf- und Tageskoordination,
  • Betreuung und Koordination am Veranstaltungstag,
  • Übernahme einzelner organisatorischer oder koordinativer Leistungen sowie
  • sonstige individuell vereinbarte Leistungen.

Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.

3.3 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Schrift- oder Textform. JRE ist berechtigt, den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen.

3.4 JRE ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

4. Vermittlung und Koordination externer Dienstleister

4.1 Im Rahmen der Hochzeits- und Eventplanung kann JRE externe Dienstleister empfehlen, auswählen helfen, Angebote einholen und die Kommunikation sowie die organisatorische Abstimmung mit diesen Dienstleistern übernehmen.

4.2 Die Beauftragung eines externen Dienstleisters erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Der Vertrag über die jeweilige Leistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen externen Dienstleister zustande.

4.3 Die Rechnungsstellung und Zahlung der Leistungen externer Dienstleister erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister. JRE nimmt Zahlungen für externe Dienstleister grundsätzlich nicht entgegen und ist nicht Vertragspartnerin dieser Dienstleister.

4.4 Soweit JRE im Rahmen der vereinbarten Planungs- und Koordinationsleistung Anfragen stellt, Angebote einholt oder organisatorische Absprachen mit externen Dienstleistern führt, handelt JRE ausschließlich im Rahmen des mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfangs.

4.5 Die Entscheidung über die Beauftragung eines externen Dienstleisters sowie über die Annahme eines Angebots trifft ausschließlich der Kunde.

4.6 Für die Leistungserbringung, Qualität, Verfügbarkeit, Preise, Stornierungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen eines externen Dienstleisters ist grundsätzlich der jeweilige Dienstleister verantwortlich.

4.7 JRE haftet nicht für Pflichtverletzungen, Leistungsstörungen oder Schäden, die durch externe Dienstleister verursacht werden, soweit JRE nicht selbst eine eigene vertragliche Pflicht verletzt hat.

4.8 Soweit JRE dem Kunden einen bestimmten externen Dienstleister empfiehlt, stellt dies keine Garantie für dessen Verfügbarkeit, Leistungsqualität oder sonstige Eigenschaften dar.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, JRE sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Entscheidungen und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

5.2 Dies gilt insbesondere für Informationen zu Budget, Gästezahl, Veranstaltungsort, Termin, gewünschten Leistungen, persönlichen Vorstellungen sowie für Entscheidungen, die nach dem vereinbarten Leistungsumfang vom Kunden zu treffen sind.

5.3 Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

5.4 Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Fristen sowie Entscheidungs- und Freigabetermine einzuhalten.

5.5 Verzögerungen oder Mehraufwand, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Informationen, Entscheidungen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt, gehen nicht zu Lasten von JRE. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

5.6 Soweit Entscheidungen oder Leistungen ausdrücklich dem Kunden obliegen, ist JRE nicht dafür verantwortlich, wenn sich aus einer verspäteten oder unterlassenen Entscheidung Auswirkungen auf die Planung oder Durchführung der Veranstaltung ergeben.

5.7 Der Kunde informiert JRE unverzüglich über alle Umstände, die für die Planung oder Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sein können.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die vereinbarte Vergütung für die Leistungen von JRE ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

6.2 Die Vergütung kann als Pauschalpreis, Paketpreis, Stundensatz oder nach einer sonstigen individuell vereinbarten Abrechnung erfolgen.

6.3 Soweit nach Zeitaufwand abgerechnet wird, erfolgt die Abrechnung nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz und der im Angebot vereinbarten Abrechnungseinheit.

6.4 Die Vergütung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

6.5 Bei umfangreichen Planungs- und Organisationsleistungen kann JRE eine Anzahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit der Anzahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

6.6 Kosten für externe Dienstleister, Locations, Materialien, Reisen, Übernachtungen, Transporte, Genehmigungen oder sonstige Fremdkosten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Vergütung von JRE, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

Die Vergütung solcher Leistungen erfolgt unmittelbar durch den Kunden an den jeweiligen Dienstleister.

6.7 Soweit JRE auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausnahmsweise Kosten verauslagt, sind diese vom Kunden gegen Nachweis zu erstatten.

6.8 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist JRE nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.

7. Änderungen des Leistungsumfangs

7.1 Änderungen des Veranstaltungskonzepts, der Gästezahl, des Veranstaltungsortes, des Veranstaltungstermins oder sonstiger für die Planung relevanter Rahmenbedingungen können Auswirkungen auf den vereinbarten Leistungsumfang und die Vergütung haben.

7.2 Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nur nach entsprechender Vereinbarung erbracht und können gesondert berechnet werden.

7.3 Entsteht durch vom Kunden gewünschte Änderungen oder durch Umstände aus seinem Verantwortungsbereich zusätzlicher Aufwand, ist JRE berechtigt, diesen nach vorheriger Information des Kunden gesondert abzurechnen.

8. Absage und Kündigung durch den Kunden

8.1 Das Recht des Kunden zur Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Bedingungen.

8.2 Im Falle einer Kündigung oder Absage werden die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen von JRE abgerechnet.

8.3 Darüber hinaus können bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Kosten, die JRE im Rahmen der Vertragserfüllung auf Grundlage des Kundenauftrages verursacht hat, dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

8.4 Kosten und Vergütungsansprüche externer Dienstleister richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Verträgen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister.

8.5 Soweit gesetzlich zulässig und für die jeweilige Vertragsart anwendbar, bleiben weitergehende Vergütungsansprüche von JRE für noch nicht erbrachte Leistungen unberührt, wobei ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte oder böswillig nicht erzielte Erwerbsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind.

8.6 Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt.

9. Verschiebung der Veranstaltung

9.1 Die Verschiebung einer Veranstaltung stellt grundsätzlich eine Änderung des ursprünglich vereinbarten Leistungszeitraums dar und bedarf der Abstimmung mit JRE.

9.2 JRE wird sich bemühen, den Auftrag am neuen Veranstaltungstermin fortzuführen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit von JRE am Ersatztermin besteht jedoch nur, soweit JRE diesen Termin ausdrücklich bestätigt.

9.3 Die Verfügbarkeit externer Dienstleister am Ersatztermin kann von JRE nicht garantiert werden. Die jeweiligen Verträge und Stornierungs- bzw. Umbuchungsbedingungen der externen Dienstleister bleiben unberührt.

9.4 Durch die Verschiebung entstehender zusätzlicher Aufwand von JRE kann nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.

9.5 Kosten, die durch die Verschiebung bei externen Dienstleistern entstehen, trägt der Kunde entsprechend den jeweiligen Verträgen mit diesen Dienstleistern.

10. Absage oder Verhinderung durch JRE

10.1 Ist JRE aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen von JRE nicht zu vertretenden Umständen vorübergehend an der Leistungserbringung gehindert, wird JRE den Kunden unverzüglich informieren und sich um eine zumutbare Ersatzlösung bemühen.

10.2 Bei Leistungen, die durch eine andere geeignete Person erbracht werden können, ist JRE berechtigt, eine entsprechende Ersatzperson einzusetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

10.3 Ist eine Leistungserbringung durch JRE dauerhaft nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.4 Bereits erbrachte Leistungen werden entsprechend abgerechnet. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Höhere Gewalt

11.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von JRE nicht zu vertretende Umstände, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen, befreien JRE für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht.

Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien, Quarantäne, politische Unruhen, Krieg, Streiks, erhebliche Verkehrsstörungen sowie vergleichbare Ereignisse.

11.2 JRE wird den Kunden über entsprechende Umstände unverzüglich informieren und sich im Rahmen des Zumutbaren um eine alternative Lösung bemühen.

11.3 Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.

12. Gewährleistung und Mängel

12.1 JRE erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt.

12.2 Soweit eine von JRE geschuldete Leistung mangelhaft erbracht wurde, hat der Kunde JRE zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit eine solche möglich und zumutbar ist.

12.3 Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Abweichungen möglichst unverzüglich gegenüber JRE anzuzeigen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

12.4 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Pflichtverletzungen und Mängeln bleiben unberührt.

13. Haftung

13.1 JRE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von JRE beruhen.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet JRE nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung von JRE bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JRE.

13.5 Für Leistungen externer Dienstleister haftet JRE nicht für deren Pflichtverletzungen, Leistungsstörungen oder Schäden, soweit JRE nicht selbst eine eigene vertragliche Pflicht verletzt hat.

13.6 JRE haftet insbesondere nicht für die Qualität, Verfügbarkeit, Pünktlichkeit oder ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen externer Dienstleister, sofern diese nicht selbst von JRE geschuldet werden.

13.7 JRE haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Informationen, Entscheidungen oder Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht hat.

14. Datenschutz

14.1 JRE verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

14.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von JRE.

14.3 Soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, kann JRE personenbezogene Daten an in die Vertragserfüllung eingebundene Dienstleister und sonstige Vertragspartner weitergeben.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

15.1 Soweit der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, kann ihm nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zustehen.

15.2 Ob ein Widerrufsrecht besteht oder aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme ausgeschlossen ist, richtet sich nach der konkreten Vertragsart und den gesetzlichen Voraussetzungen.

15.3 Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht insbesondere ausgeschlossen sein, wenn für die Erbringung der Dienstleistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

15.4 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung.

15.5 Soweit der Kunde ausdrücklich verlangt, dass JRE vor Ablauf einer gegebenenfalls bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung.

16. Streitbeilegung

JRE ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

17.2 Auf die Vertragsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

17.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

17.4 Erfüllungsort richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Anbieterin und Vertragspartnerin

Julia Richter
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Just Right Events

Dorotheenstr. 111
22301 Hamburg

Telefon: 0172 4414645
E-Mail: kontakt@justrightevents.de

Wesentliche Merkmale der Dienstleistungen:
Hochzeits- und Eventplanung, Hochzeits- und Eventkoordination, Veranstaltungsorganisation, Beratung und Coaching.

Stand: September 2026